Barrierefreiheitserklärung

Inhalte dieser Seite:

Diese Erklärung informiert über den aktuellen Stand unserer Website im Hinblick auf das österreichische Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) in Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882.

 

01. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website entspricht derzeit nicht den Anforderungen der Web-Zugänglichkeits-Richtlinien gemäß dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG).

Sollten Sie auf Inhalte oder Funktionen stoßen, die Ihnen den Zugang zu Informationen erschweren oder unmöglich machen, kontaktieren Sie uns bitte direkt unter:

 

02. Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind aus den nachstehend angeführten Gründen nicht barrierefrei:

 

  • Bilder und Grafiken verfügen großteils über keine Alternativtexte.

  • Die vollständige Bedienung per Tastatur ist nicht gewährleistet.

  • Einzelne Text- und Hintergrundkombinationen weisen unzureichende Kontraste auf.

  • Videos sind ohne Untertitel oder Audiodeskription verfügbar.

  • Struktur und Überschriftenhierarchie sind nicht immer korrekt umgesetzt.

Begründung

Die genannten Mängel bestehen aufgrund technischer Einschränkungen der aktuellen Website. Eine vollständige barrierefreie Umsetzung ist derzeit nicht möglich, wird aber für künftige Überarbeitungen angestrebt.

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unverhältnismäßige Belastung:

Videos auf YouTube:

Videos sind auf der Video-Plattform YouTube gehostet und veröffentlicht. Es ist nicht möglich, die geforderten Audiobeschreibungen oder eine textuelle Alternative zur Verfügung zu stellen (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.3 (Audiodeskription) und 1.2.5 (Medienalternative), wodurch die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzerinnen und Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

Videos allgemein:

Für einige aufgezeichnete Videos und Audiodateien fehlt die geforderte Audiobeschreibung oder eine textuelle Alternative (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.3 (Audiodeskription) und 1.2.5 (Medienalternative)), wodurch die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzerinnen und Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

PDF:

Unsere PDF-Dokumente sind nicht durchgehend barrierefrei. Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei von uns benötigen, die bisher nicht barrierefrei zur Verfügung steht, teilen Sie uns dies gerne über unser Kontaktformular mit. Wir arbeiten an weiteren Verbesserungen im Bereich der Bereitstellung von PDF-Dokumenten in barrierefreier Form und bitten Sie, sich bei uns zu melden, falls Ihnen Barrieren auffallen.
 

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • live übertragende zeitbasierte Medien
  • Online-Karten und Kartendienste
  • interne Bereiche und externe Tools
  • externe Inhalte wie Social-Media-Feeds

 

03. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde auf Grundlage eines Selbsttests nach WCAG 2.2 erstellt.
 

04. Feedback und Kontaktangaben

Kontaktieren Sie uns bitte, sollten Sie auf Inhalte oder Funktionen stoßen, die Ihnen den Zugang zu Informationen erschweren oder unmöglich machen.

Kontaktadresse:

E-Mail: office@hotelenzian.com

Telefonnummer.: +43 5583 22420

Bitte beschreiben Sie in Ihrer Nachricht möglichst genau:

  • das Problem
  • die URL der betroffenen Seite oder des Dokuments

Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns schnellstmöglich mit einer Rückmeldung bei Ihnen.

 

05. Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort innerhalb von zwei Monaten erhalten, können Sie sich an die Beschwerdestelle für Barrierefreiheit wenden:

Sozialministeriumservice
Gruberstraße 63,
4021 Linz
Website: Sozialministeriumservice Landesstelle Oberoesterreich
E-Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at

Diese Stelle prüft Ihre Beschwerde und entscheidet über weitere Maßnahmen.